Aufstiegs-BAföG
Wer hat Anspruch auf Aufstiegs-BAföG und was ist förderfähig?
Aufstiegs-BAföG richtet sich an Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss (z. B. Meister- und Fachwirtkurse) oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten.
Nur zertifizierte Lehrgänge sind förderfähig. Das Alter spielt hierfür keine Rolle. Es sind sowohl Deutsche als auch Ausländer förderungsberechtigt. Letztere müssen jedoch einen ständigen Wohnsitz im Inland vorweisen oder über einen bestimmten Aufenthaltstitel bzw. eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen. Außerdem sind sie auch förderungsberechtigt, wenn sie sich bereits 15 Monate in Deutschland aufgehalten haben und erwerbsfähig waren.
Wo kann der Antrag auf Aufstiegs-Bafög gestellt werden?
Der Förderungsantrag muss schriftlich an die am Wohnsitz zuständige Landesbehörde gerichtet werden. Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab Antragsmonat und sollte daher rechtzeitig beantragt werden.
Nähere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de/